ambulante Hilfen

ambulante Hilfen

Die Ambulanten Hilfen zur Erziehung bieten eine sozialpädagogische und/oder therapeutische Unterstützung für Familien, Kinder und Jugendliche im Lebensumfeld der Familien. Ziel ist die Erschließung und Aktivierung eigener Ressourcen der Hilfeempfänger und die unterstützende Begleitung auf dem Weg zu selbständiger Problembewältigung. Dazu erarbeiten wir mit den Kindern, Jugendlichen und Familien Lösungsstrategien. So können sie künftig schwierige Situationen eigenständig bewältigen. Sie basieren auf dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe und erfordert die aktive Mitarbeit der gesamten Familie.
Die Hilfen können bei der/m zuständigen Bezirkssozialarbeiter/in im Amt für Kinder, Jugend und Familie beantragt werden. Grundlage für den Hilfeprozess ist der gemeinsam erarbeitete Hilfeplan.

Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben. Diese Hilfe richtet sich an Erziehungsberechtigte, die bei der Bewältigung des familiären Alltags sowie von Konflikten und Krisen eine intensive und längerfristige Unterstützung und Begleitung benötigen.

Beispiele für pädagogische Ziele und Inhalte:
  • Bewältigung von Alltagsproblemen
  • Lösung von Konflikten und Krisen
  • Sicherung oder Wiederherstellung der Erziehungsfähigkeit der Familie
  • Verbesserung der Situation der/des Minderjährigen in der Familie
  • Schaffung einer stabilen Haushalts- und Wirtschaftsführung
  • Klärung schulischer/beruflicher Perspektiven einzelner Familienmitglieder
  • Hilfe bei der Gesundheitspflege
  • Ratgeber im Umgang mit Behörden
  • Einbindung in sozialräumliche Angebote (Vereine, Nachbarschaft usw.)
  • Rückführung in das familiäre Umfeld nach stationärer Unterbringung

Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaften (EB) richten sich an das einzelne Kind bzw. Jugendlichen und sollen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützen und Verselbständigung fördern. Dabei soll möglichst das soziale Umfeld einbezogen und der Bezug zur Familie gewahrt werden.
 
Beispiele für pädagogische Ziele und Inhalte:
  • Unterstützung des Kindes/Jugendlichen bei der Bewältigung aktueller Problemlagen unter Einbezug des familiären und sozialen Umfeldes
  • Förderung der emotionalen und sozialen Fähigkeiten zur Überwindung von Entwicklungsproblemen und aktuellen Konfliktsituationen
  • Hilfe bei der Bewältigung von Krisen sowie von Alltagsproblemen durch Anleitung und Unterstützung zur (altersentsprechenden) Verselbständigung unter Einhaltung des Familienbezuges
  • Einbindung des jungen Menschen (und seiner Familie) in das soziale Umfeld
  • Hilfe beim Aufbau stabiler positiver Kontakte zu Gleichaltrigen
  • Förderung des Selbstwertgefühls
  • Unterstützung bei der Aufarbeitung von belastenden Erfahrungen


Soziale Gruppenarbeit nach § 29 SGB VIII

Die Soziale Gruppenarbeit (SGA) bietet eine individuelle soziale Förderung, um Kinder und deren Familien zu unterstützen. Diese Betreuungsform stellt ein ambulantes, gruppenorientiertes und vor allem aber ein flexibles Hilfeangebot dar, welches aufgrund einzelner Bedarfslagen mit unterschiedlichen Betreuungsintensitäten schnell veränderbar ist.

Beispiele für pädagogische Ziele und Inhalte:
  • Einüben / Trainieren von Handlungsstrategien zur Aufnahme und zum Erhalt sozialer Kontakte
  • Stabilisierung der Fremd- und Selbstwahrnehmung
  • Steigerung des Selbstwertgefühls
  • Förderung emphatischer Fähigkeiten vor dem Hintergrund von Krankheitsbildern
  • Altersgerechte Wissensvermittlung über Krankheitsbilder
  • Abbau von Vorurteilen
  • Entwicklung sozial adäquater Konfliktlösungsstrategien
  • Einüben alltagspraktischer Fähigkeiten
  • Stärkung der Schulmotivation
  • Kennenlernen sinnvoller Freizeitmöglichkeiten
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